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   OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10   

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https://dejure.org/2010,16499
OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10 (https://dejure.org/2010,16499)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 (https://dejure.org/2010,16499)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 (https://dejure.org/2010,16499)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 7 Abs 2 Satz 2
    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung - Aufenthaltserlaubnis; Befristung; sofortige Vollziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 31 Abs. 2
    Voraussetzungen für eine nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10
    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Androhung und Festsetzung der Abschiebung muss nämlich mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets ein besonderes, über die Voraussetzung für die Befristung der Aufenthaltserlaubnis hinausgehendes Erfordernis gerade auch in der Zeitspanne bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorliegen (st. Rspr. der Verwaltungsgerichte seit BVerfG, B. v. 25.01.1996- 2 BvR 2718/95-Au AS 1996, 62, vgl. zuletzt etwa OVG Münster, B. v. 05.08.2009 -18 B 331/09 -juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus OVG Bremen, 23.04.2010 - 1 B 44/10
    Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Androhung und Festsetzung der Abschiebung muss nämlich mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets ein besonderes, über die Voraussetzung für die Befristung der Aufenthaltserlaubnis hinausgehendes Erfordernis gerade auch in der Zeitspanne bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorliegen (st. Rspr. der Verwaltungsgerichte seit BVerfG, B. v. 25.01.1996- 2 BvR 2718/95-Au AS 1996, 62, vgl. zuletzt etwa OVG Münster, B. v. 05.08.2009 -18 B 331/09 -juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 B 10722/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer

    7 Konkret bedarf es für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines Aufenthaltstitels, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris, Rn. 20), eines besonderen öffentlichen Interesses an der Beendigung des Aufenthalts des Betroffenen schon vor Eintritt der Unanfechtbarkeit (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 18 B 421/09 -, juris, Rn. 8; BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 4).

    Die Antragstellerin bezieht insbesondere auch keine Sozialleistungen und es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass von ihr Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen - beides kann ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. BremOVG, Beschluss vom 23. April 2010 - 1 B 44/10 -, juris, Rn. 12; auch VGH BW, Beschluss vom 29. April 2013 - 11 S 581/13 -, juris, Rn. 18; NdsOVG, Beschluss vom 21. März 2014 - 8 ME 24/14 -, juris, Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13

    Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes;

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

    Ein besonderes öffentliches Interesse am Sofortvollzug kann gegeben sein, wenn der Betroffene eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (OVG RP, Beschl. v. 18.01.2017, a.a.O., RdNr. 12; NdsOVG, Beschl. v. 21.03.2014 - 8 ME 24/14 -, juris, RdNr. 7; VGH BW, Beschl. v. 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris, RdNr. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.04.2010 - 1 B 44/10 -, juris, RdNr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2015 - 4 ME 294/14

    Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer

    Das besondere öffentliche Interesse an einer sofortigen Beendigung des Aufenthalts kann etwa dann gegeben sein, wenn der Ausländer zur Bestreitung seines Lebensunterhalts auf den Bezug von Sozialleistungen angewiesen ist (vgl. Nds. OVG, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2014 - 8 ME 24/14

    Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer

    4 Das Verwaltungsgericht hat indes nicht hinreichend berücksichtigt, dass für die Anordnung des Sofortvollzugs der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis, die als schwerwiegende Maßnahme nicht selten tief in das Schicksal des Betroffenen eingreift und deren Gewicht durch die Anordnung des Sofortvollzugs noch zusätzlich verschärft wird, ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1996 - 2 BvR 2718/95 -, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.4.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschl. v. 23.4.2010 - 1 B 44/10 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.5.2009 - 18 B 421/09 -, juris Rn. 8 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 6.6.2008 - 19 CS 08.1233 -, juris Rn. 4 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 30.7.2007 - 9 TG 1360/07 -, juris Rn. 3 f.).
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